AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
(Veranstaltungs-AGB)

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Veranstaltungs-AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Holger Bartlick im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (Tickets) und treten neben die sonstigen AGB (inklusive Hausordnung). Im Falle von sich widersprechenden AGB, haben diese AGB Vorrang.
1.2 Vertragspartner des Käufers und somit Verwender dieser AGB ist Holger Bartlick (im Folgenden “Veranstalter”). Dies gilt auch für Eintrittskarten die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.

2. Bestellung, ermäßigte Tickets, Gültigkeit

2.1 Der Veranstalter schließt keinen Vertrag zugunsten eines Kindes bis zum Alter von 7 Jahren. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis einschließlich 17 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
2.2 Bei einem Kauf von Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit Veranstalter durch Übergabe der Tickets zustande.
2.3 Bei einer Bestellung in einem Online-Buchungssystem eines autorisieren Online-Ticket Händlers geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus, sobald dieser eine Buchung/Reservierung eines Tickets auslöst.
2.4 Die Versendung von Tickets erfolgt auf Gefahr des Käufers.
2.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise und Datum.
2.6 Der Ticketkauf über das Internet ist auf die Anzahl von Tickets beschränkt, die der Online-Shop für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist.
2.7 Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Käufer die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Zahlt der Käufer auf Verlangen der Veranstalter den Differenzbetrag nicht, gilt Ziffer 4.3 entsprechend.
2.8 Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Inhaber zum einmaligen Besuch des Veranstaltungsortes und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

3. Versandbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen der autorisierten Vorverkaufsstelle, über welcher Kunde Eintrittskarte/n erwirbt.

4. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen der autorisierten Vorverkaufsstelle, über welcher Kunde Eintrittskarte/n erwirbt.

5. Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen der autorisierten Vorverkaufsstelle, über welcher Kunde Eintrittskarte/n erwirbt.

6. Absage von Veranstaltungen, Zuweisung anderer Plätze

6.1 Wird eine Veranstaltung aus von Veranstalter zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhält der Käufer den Nennwert der Eintrittskarte (exkl. Vorverkaufsgebühren oder ähnlichem, welche von Ticketverkäufer erhoben werden erstattet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
6.2 Die Veranstalter behält sich weiter vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für die Veranstalter aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat die Veranstalter die Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis zu erstatten.
6.3 Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.
6.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich auf dessen Webseite bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Die jeweilige Veranstalter, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
7.2 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

8. Verhalten im Veranstaltungsort

8.1 Für das Verhalten gilt die jeweilige Hausordnung, welche an den Eingängen zu den Veranstaltungsorten aushängt.
8.2 Die Hausordnung und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Veranstaltungsortes angeordnet werden.

9. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

9.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden.
9.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
9.3 Die Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Ticketinhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
10.2 Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von Veranstalter unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
10.3 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Darmstadt.


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